Fristlose Kündigung wegen Veröffentlichung von Gerichtsschriftsätzen mit Gesundheitsdaten innerhalb des Betriebs (01.04.2025)
Veröffentlicht ein Arbeitnehmer innerhalb des Betriebes Schriftsätze aus einem arbeitsrechtlichen Verfahren, welche Gesundheitsdaten enthalten, und fordert er zur Weiterverbreitung der Informationen auf, so begründet dies eine fristlose Kündigung. Wegen der Schwere der Pflichtverletzung ist eine vorherige Abmahnung nicht notwendig. Dies hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg entschieden.
(LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.03.2022 – 7 Sa 63/21)