Für Anerkennung einer Kniegelenksarthrose als Berufskrankheit muss Kniegelenkserskrankung primärer Grund für Gonarthrose sein (09.05.2016)

Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass die Feststellung einer Kniegelenksarthrose als Berufskrankheit eine primäre Gonarthrose und das Fehlen maßgeblicher Konkurrenzursachen voraussetzt.(SG Karlsruhe, Urteil vom 26.04.2016 – S 1 U 2600/15)