Für Anspruch auf Abschluss eines Versorgungsvertrages mit Pflegekassen muss stationäre Einrichtung Angebot im Bereich der Tagesgestaltung anbieten (12.04.2016)
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass eine stationäre Einrichtung nur dann gegen die Landesverbände der Pflegekassen einen Anspruch auf den Abschluss eines Versorgungsvertrages für die vollstationäre Pflege hat, wenn die stationäre Einrichtung auch ein Angebot im Bereich der Tagesgestaltung vorhält.(LSG Niedersachsen, Urteil vom 17.09.2015 – L 15 P 36/12)