Für die Anerkennung einer Testaments-Kopie als letztwillige Verfügung gelten hohe Anforderungen (17.09.2025)
Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken hat entschieden, dass die Kopie eines Testaments nicht als wirksame letztwillige Verfügung angesehen werden kann, wenn Zweifel an der wirksamen Errichtung des „Original-Testaments“ verbleiben.
(OLG Zweibrücken, Beschluss vom 07.08.2025 – 8 W 66/24)
