Für die Fristwahrung gilt die Feiertagsregelung des Gerichtsorts (31.10.2022)

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass es für die Einhaltung einer gerichtlichen Frist auf den Ort des Gerichtsstandes ankommt.(LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.10.2022 – L 16 KR 156/20)

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