Für Familien arbeitsuchender EU-Ausländer besteht kein Anspruch auf Grundsicherung (23.08.2016)
Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hat bereits mehrfach entschieden, dass EU-Ausländer auch im Eilverfahren keinen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II oder dem SGB XII haben, wenn sie sich nur zum Zweck der Arbeitssuche in Deutschland aufhalten dürfen oder nicht einmal ein solches Aufenthaltsrecht besteht. Nun stellte das Gericht zudem klar, dass sich dieser Ausschluss auch auf…(LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 08.08.2016 – L 3 AS 376/16 B ER)