Für Postbank-Mitarbeiter besteht bei hohen Temperaturen keine Krawatten-Pflicht (22.10.2015)
Das Landesarbeitsgericht Stuttgart hat entschieden, dass eine Betriebsvereinbarung von Stuttgarter Postbankfilialen, die u.a. vorsieht, dass männliche Mitarbeiter bei Raumtemperaturen in den Filialen von über 30 Grad auf das Tragen von Krawatten verzichten dürfen, wirksam ist.(LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.10.2015 – 4 TaBV 2/15)