Fume Event: Flugbegleiterinnen haben keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen Kabinenluftkontamination (07.11.2018)
Das Arbeitsgericht Köln hat entschieden, dass zwei Flugbegleiterinnen kein Anspruch auf Schadensersatz gegen ihren Arbeitgeber wegen einer Kabinenluftkontamination (sogenanntes fume event bzw. smell event) zusteht.(ArbG Köln, Urteil vom 10.10.2018 – 7 Ca 3099/17 und 7 Ca 3743/17)