Gebäudeversicherer muss für gesamten Schwammbefall an versichertem Gebäude Versicherungsschutz gewähren (19.06.2015)
Ein Gebäudeversicherer hat dem Gebäudeeigentümer für den gesamten Schwammbefall des versicherten Gebäudes und nicht nur hinsichtlich der innerhalb der Vertragslaufzeit konkret nachgewiesenen befallenen Stellen Versicherungsschutz zu gewähren. Dies entschied das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht.(Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 04.06.2015 – 16 U 3/15)