Gebrochene Heckscheibe am Cabrio: Versicherung muss „Verschleißreparaturen“ nicht erstatten (19.12.2014)
Die Kunststoffscheibe im Heck eines Cabrios ist zwar grundsätzlich von der Glasbruchversicherung einer Teilkaskoversicherung mitversichert. Schäden im Biegebereich für den Einklappvorgang deuten jedoch auf Verschleiß hin. Dies entschied das Amtsgericht München.(AG München, Urteil vom 21.05.2014 – 271 C 4878/14)