Gefälschte Geburtsurkunde: Kein weiterer Anspruch auf Hartz IV-Leistung nach bereits erreichtem Rentenalter (12.07.2017)

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass eine Empfängerin von SGB-II-Leistungen, die in den letzten Jahren bei verschiedenen Behörden insgesamt vier verschiedene Geburtsdaten angegeben und sich im Laufe der Zeit immer jünger gemacht hat, keinen Anspruch auf SGB-II-Leistungen hat, insbesondere nicht zur Förderung ihrer selbständigen Tätigkeit, da sie zur Überzeugung des Landessozialgerichts…(LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.06.2017 – L 1 AS 2032/17 ER-B)