Gefälschter Genesenennachweis kann Kündigungsgrund sein (30.05.2022)
Die Vorlage eines gefälschten Genesenennachweises anstelle eines erforderlichenn tagesaktuellen Corona-Tests oder Impfnachweises kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen.n Das hat das Arbeitsgericht Berlin entschieden und eine Kündigungsschutzklage abgewiesen.(ArbG Berlin, Urteil vom 26.04.2022 – 58 Ca 12302/21)