Gefrierzellentherapie in „Villa Medica“ unter strengen Auflagen vorläufig weiter zulässig (17.08.2016)
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass die vom Chefarzt der „Villa Medica“ in Edenkoben praktizierte Behandlung von Menschen mit tiefgefrorenen Frischzellen (sogenannte Gefrierzellentherapie) vorläufig weiter angewendet werden darf – jedoch nur unter zusätzlichen strengen Auflagen. Der Chefarzt ist insbesondere zu einer wesentlich umfangreicheren Aufklärung seiner Patienten verpflichtet.(OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10.08.2016 – 6 B 10500/16.OVG)