Gekündigter und frei gestellter Arbeitnehmer muss sich in der Kündigungsfrist keinen neuen Job suchen (13.02.2025)
Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ordentlich und stellt den Arbeitnehmer trotz dessen Beschäftigungsanspruchs von der Arbeit frei, unterlässt der Arbeitnehmer in der Regel nicht böswillig iSd. § 615 Satz 2 BGB anderweitigen Verdienst, wenn er nicht schon vor Ablauf der Kündigungsfrist ein anderweitiges Beschäftigungsverhältnis eingeht. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
(BAG, Urteil vom 12.02.2025 – 5 AZR 127/24)