Gemeinde nicht zur unmittelbaren Entscheidung über Bauantrag zum Zeitpunkt der Entscheidungsreife verpflichtet (20.02.2025)
Eine Gemeinde ist nicht verpflichtet, unmittelbar zum Zeitpunkt der Entscheidungsreife über einen Bauantrag zu entscheiden. Vielmehr ist der Gemeinde ein angemessener Bearbeitungs- und Prüfungszeitraum zuzubilligen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
(BGH, Urteil vom 24.10.2024 – III ZR 48/23)

