Genehmigungsfiktion tritt nur bei zu später Entscheidung der Krankenkasse ein (31.05.2016)

Das Bayerische Landessozialgericht hat entschieden, dass die Genehmigungsfiktion im Krankenversicherungsrecht voraussetzt, dass die Krankenkasse nicht innerhalb der gesetzlichen Fristen entschieden hat. Diese Entscheidung muss dem Versicherten jedoch nicht innerhalb der Frist zugegangen sein.(Bayerisches LSG, Beschluss vom 25.04.2016 – L 5 KR 121/16 B ER)