Genehmigungsfiktion: Versicherte dürfen sich auf Kosten der Krankenkasse auch privat Operation in der Türkei besorgen (11.09.2018)
Entscheidet eine Krankenkasse nicht zeitgerecht über einen Antrag auf Hautstraffungsoperation und lehnt sie es ab, dem Leistungsberechtigten die deswegen fiktiv genehmigte Leistung als Naturalleistung zur Verfügung zu stellen, hat sie dem Leistungsberechtigten die hierdurch entstandenen Kosten zu erstatten, auch wenn er sich eine entsprechende Leistung im Ausland selbst beschafft. Dies entschied das Bundessozialgericht.(BSG, Urteil vom 11.09.2018 – B 1 KR 1/18 R)
