Gericht bestätigt Kündigung von Tramfahrer nach Facebook-Post (06.11.2024)
Das Arbeitsgericht Berlin hat die ordentliche Kündigung eines Straßenbahnfahrers, der in einer privaten Facebook-Gruppe einen von ihm verfassten Beitrag mit einer Fotomontage versehen hatte, für wirksam angesehen, weil in dieser eine Bedrohung von Kollegen, die sich bei der Gewerkschaft ver.di engagieren, und zugleich eine konkrete und nachhaltige Störung des Betriebsfriedens liege. Bei der öffentlich-rechtlichen…
(ArbG Berlin, Urteil vom 07.10.2024 – 59 Ca 8733/24 und 59 Ca 11420/24)