Gerichtlich bestätigtes Entlassungsverlangen des Betriebsrats begründet dringendes betriebliches Erfordernis für ordentliche Kündigung (29.03.2017)
Ist einem Arbeitgeber auf Antrag des Betriebsrats in einem Verfahren nach § 104n Satz 2 BetrVG rechtskräftig aufgegeben worden, einen Arbeitnehmer zu entlassen, liegt fürn eine ordentliche Kündigung dieses Arbeitnehmers ein dringendes betriebliches Erfordernisn i.S.d. § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG vor. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.(BAG, Urteil vom 28.03.2017 – 2 AZR 551/16)