Geringes Trinkgeld mindert Arbeitslosengeld-II-Anspruch nicht (18.07.2022)

Trinkgeld kann sich bei der Berechnung des Arbeitslosengeld II auf die Leistungshöhe grundsätzlich nur dann mindernd auswirken, wenn es 10% des Regelbedarfs übersteigt. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.(BSG, Urteil vom 13.07.2022 – B 7/14 AS 75/20 R)