Geschäftsführer einer GmbH ist regelmäßig sozialversicherungspflichtig (22.03.2018)
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass der Geschäftsführer einer GmbH regelmäßig als Beschäftigter der GmbH anzusehen ist und daher der Sozialversicherungspflicht unterliegt.(BSG, Urteil vom 14.03.2018 – B 12 KR 13/17 R und B 12 R 5/16 R)