Gesetzliche Krankenkasse kann auch zur Kostenübernahme für neuartige Behandlung in den USA verpflichtet sein (10.01.2019)

Das Sozialgericht Bremen hat entschieden, dass eine Gesetzliche Krankenkasse unter bestimmten Umständen auch die Kosten einer neuartigen Behandlung in den USA übernehmen muss. Dies gilt auch dann, wenn zu der Behandlungsmethode noch keine Studien vorliegen, aber alle behandelnden Ärzte und Gutachter übereinstimmend davon ausgehen, dass die neue Behandlungsmethode alternativlos ist. Dies gilt nach dem Urteil unabhängig von der Höhe der Kosten.(SG Bremen, Urteil vom 23.10.2018 – S 8 KR 263/17)