Gesetzliche Krankenkassen müssen bei Bedarf Kosten für Gebärdensprachkurs übernehmen (23.03.2016)

Das Sozialgericht Koblenz hat entschieden, dass gesetzliche Krankenkassen bei Bedarf für Kosten von Sprachkursen zum Erlernen der Gebärdensprache aufkommen müssen.(SG Koblenz, Urteil vom 01.03.2016 – S 14 KR 760/14)

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