Gesetzliche Krankenversicherung muss Dolmetscherkosten für Durchführung einer Psychotherapie nicht übernehmen (10.09.2018)

Das Sozialgericht Stuttgart hat entschieden, dass die gesetzliche Krankenversicherung nicht verpflichtet ist, Dolmetscherkosten für die Durchführung einer Psychotherapie zu tragen.(SG Stuttgart, Gerichtsbescheid vom 04.01.2018 – S 19 KR 2546/17)

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