Gesetzliche Krankenversicherung muss Kosten für sogenannte Fettschürzenresektion erstatten (16.02.2018)

Kostenübernahme einer sogenannten Fettschürzenresektion durch die gesetzliche Krankenversicherungn Das Sozialgericht Osnabrück hat entschieden, dass die gesetzliche Krankenversicherung verpflichtet ist, einer Versicherten die Kosten für eine Fettschürzenresektion in Höhe von 5.712 Euro zu erstatten.(SozG Osnabrück, Urteil vom 23.01.2018 – S 42 KR 182/16)