Gesetzliche Unfallversicherung muss Anschaffungskosten für E-Bike nicht übernehmen (21.10.2014)
Das Sozialgericht Stuttgart hat entschieden, dass die gesetzliche Unfallversicherung nicht zur Übernahme der Anschaffungskosten für ein Fahrrad mit Elektroantrieb (sogenanntes „E-Bike“) als Hilfsmittel verpflichtet ist.(SG Stuttgart, Gerichtsbescheid vom 11.10.2013 – S 21 U 1106/12)