Gesundheitliche Störungen an Hals- und Lendenwirbelsäule eines Polsterers können nicht als Berufskrankheit anerkannt werden (16.02.2015)
Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass die gesundheitlichen Beschwerden eines Polsterers an seiner Hals und Lendenwirbelsäule nicht als Berufskrankheit anerkannt werden können.(SG Karlsruhe, Urteil vom 06.02.2015 – S 1 U 2709/14)