Gewährung bezahlter Feiertage allein für Mitglieder bestimmter Kirchen stellt unionsrechtlich verbotene Diskriminierung wegen der Religion dar (22.01.2019)

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass die Gewährung eines bezahlten Feiertags am Karfreitag in Österreich allein für diejenigen Arbeitnehmer, die bestimmten Kirchen angehören, eine unionsrechtlich verbotene Diskriminierung wegen der Religion darstelle. Solange Österreich seine Rechtsvorschriften nicht zur Wiederherstellung der Gleichbehandlung geändert hat, ist ein privater Arbeitgeber unter…(EuGH, Urteil vom 22.01.2019 – C-193/17)