Gewaltopfer hat keinen Anspruch auf Assistenzhund (18.11.2016)

Eine aufgrund sexueller Angriffe im Jugendalter an einer posttraumatischen Belastungsstörung leidende Frau hat keinen Anspruch, als Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz einen Assistenzhund zu erhalten. Dieser dient weder der Sicherung des Erfolgs der Krankenbehandlung noch dem Behinderungsausgleich. Dies entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz.(LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.11.2016 – L 4 VG 15/15)