Gewerbemieter haftet für durch Laden von 18-Volt-Lithium-Ionen-Akkus auf Holzregel entstandenen Brandschadens (08.07.2024)

Kommt es zu einem Brandschaden, weil ein Gewerbemieter auf einem Holzregal 18-Volt-Lithium-Ionen-Akkus ladet, so haftet er dafür. Die Gefährlichkeit des Ladevorgangs von Lithium-Ionen-Akkus ist allgemein bekannt. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.

(KG Berlin, Beschluss vom 11.01.2024 – 8 U 24/22)