Göttinger „Transplantationsskandal“: Leistungen müssen vergütet werden (01.02.2022)
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass medizinisch notwendige Leistungen auch dann vergütet werden müssen, wenn falsche Daten an die Vergabestelle für Organtransplantationen (Eurotransplant) übermittelt wurden.(LSG Niedersachsen, Urteil vom 18.01.2022 – L 16 /4 KR 506/19)