Grobe Beleidigung rechtfertigt auch im langjährigen Arbeitsverhältnis fristlose Kündigung (08.05.2017)
Wer seinen Chef als „(soziales) Arschloch“ bezeichnet, muss damit rechnen, dass er hierfür die Kündigung erhält. Eine solche Beleidigung des Geschäftsführers kann auch in einem langjährigen Arbeitsverhältnis in einem familiengeführten Kleinbetrieb ohne vorherige Abmahnung die außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Dies hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein entschieden.(LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 24.01.2017 – 3 Sa 244/16)