Grundsicherung für Arbeitsuchende: Behörde muss zu viel gezahlte Grundsicherungsleistungen binnen eines Jahres zurückfordern (08.07.2015)

Die Rücknahme eines Bewilligungsbescheides durch die Behörde hat innerhalb eines Jahres nach der erstmaligen Erkenntnis der Rücknahmemöglichkeit zu erfolgen. Wird diese Frist nicht beachtet, dürfen die Leistungsbezieher die zu viel gezahlten Leistungen behalten. Dies entschied das Sozialgericht Gießen und gab damit der Klage eines Ehepaares aus dem Wetteraukreis statt.(SG Gießen, Urteil vom 05.05.2015 – S 22 AS 629/13)