Grundsicherungsempfänger müssen Eigenheim im Trennungsjahr nicht verkaufen (27.06.2017)
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dassn Grundsicherungsempfänger nach dem II. Sozialgesetzbuch während desn Trennungsjahres nicht auf die Verwertung ihres Hausgrundstücks verwiesen werden dürfen.(LSG Niedersachsen, Urteil vom 26.05.2017 – L 13 AS 105/16)