Grundsicherungsleistungen: Jobcenter muss nicht bei Scheingeschäften zahlen (08.08.2017)
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren vorläufig entschieden, dass keine Hilfebedürftigkeit bein Grundsicherungsempfängern besteht, die familiären Unterhalt als Darlehen beziehen.(LSG Niedersachsen, Beschluss vom 27.06.2017 – L 11 AS 378/17 B ER)