Grundsicherungsträger muss Entsorgungskosten für eingelagerte Möbel nicht übernehmen (09.08.2018)
Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass der Grundsicherungsträger nicht dazu verpflichtet ist, die Entsorgungskosten für eingelagerte Möbel zu übernehmen.(SG Karlsruhe, Urteil vom 22.01.2018 – S 6 AS 2575/16)