Grundstückseigentümer ist für Brandabfälle auf seinem Gelände verantwortlich (18.08.2025)
Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat einen Eilantrag gegen eine Entsorgungsanordnung des Kreis Dithmarschen überwiegend abgelehnt.
(Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 14.08.2025 – 6 B 18/25)
