Grundstückseigentümer muss insgesamt 100 m lange und 1,50 m hohe Erdwälle wegen erheblicher Beeinträchtigung des Landschaftsbildes entfernen (21.01.2025)
Der Eigentümer einer Grünlandparzelle im Westerwaldkreis bleibt zur Beseitigung zweier von ihm errichteter Erdwälle verpflichtet. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.
(VG Koblenz, Beschluss vom 10.01.2025 – 4 L 1384/24.KO)