Häftling hat Anspruch auf Mietkostenübernahme vom Sozialamt (11.08.2021)

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass die Miete eines Häftlings in bestimmten Fällen vom Sozialamt übernommen werden muss.(LSG Niedersachsen, Urteil vom 24.06.2021 – L 8 SO 50/18)

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