Härtefall-Mehrbedarf: Jobcenter muss Kosten für Schulbücher übernehmen (08.05.2019)
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass die Kosten für Schulbücher vom Jobcenter als Härtefall-Mehrbedarf zu übernehmen sind, wenn Schüler mangels Lernmittelfreiheit ihre Schulbücher selbst kaufen müssen.(BSG, Urteil vom 08.05.2019 – B 14 AS 6/18 R und B 14 AS 13/18 R)