Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers muss Reinigungskosten nach Lackierarbeiten tragen (09.10.2018)
Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ist verpflichtet, die Kosten der Reinigung des beim Unfall beschädigten Fahrzeugs nach erfolgten Lackierarbeiten zu tragen. Die Notwendigkeit der Reinigung nach den Lackierarbeiten liegt auf der Hand. Dies hat das Amtsgericht Coburg entschieden.(AG Coburg, Urteil vom 25.04.2017 – 15 C 4/17)