Haftpflichtversicherung muss nicht für Kosten nach Sprengversagern zahlen (22.06.2021)
Über die Frage, wann eine Firmenkundenhaftpflichtversicherung zahlen muss, hatte das OLG Braunschweig zu entscheiden.(OLG Braunschweig, Beschluss vom 28.01.2021 – 11 U 191/19)