Haftungsumfang des Schadenerstatz wegen Diskriminierung im Stellenbesetzungsverfahren: BAG verneint zeitlich unbegrenzte Ersatzpflicht (11.09.2026)
Der Arbeitgeber ist gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) bei einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot des § 7 AGG verpflichtet, den hierdurch entstandenen materiellen Schaden zu ersetzen. Die sich daraus ergebende Ersatzpflicht des Arbeitgebers ist nicht von vorneherein in ihrem Umfang begrenzt. Die Haftung für Verdienstausfallschäden eines im Stellenbesetzungsverfahren…
(BAG, Urteil vom 10.09.2026 – 8 AZR 153/25)

