Hartz IV-Darlehen ist auch bei Gütertrennung nach Verkauf eines dem Ehepartner gehörenden Hauses zurückzuzahlen (15.12.2016)

Wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann, ist hilfebedürftig und erhält Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV). Bei Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, sind auch Einkommen und Vermögen des (Ehe-)Partners zu berücksichtigen. Auf den ehelichen Güterstand kommt es dabei nicht an. Daher ist der Verkaufserlös…(Hessisches LSG, Urteil vom 30.09.2016 – L 6 AS 373/13)