Hartz IV-Empfänger hat Anspruch auf Übernahme von Schülerbeförderungskosten für Gymnasiumsbesuch (02.05.2018)
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass Kosten für die Schülerbeförderung von Hartz IV-Empfängern in Bremen von der Stadtgemeinde zu übernehmen sind.(LSG Niedersachsen, Urteil vom 09.03.2018 – L 48 AS 69/15)