Hartz IV: Fahrtkostenpauschale bei Nebentätigkeit wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet (19.04.2016)
Erhält ein Bezieher von Arbeitslosengeld II mit einem Nebenjob eine Fahrtkostenpauschale für Fahrten im Auftrag des Arbeitgebers, wird diese nicht auf die Sozialleistung angerechnet.n Dies entschied das Sozialgericht Dortmund.(SG Dortmund, Urteil vom 04.04.2016 – S 31 AS 2064/14)