Hartz IV: Hilfeempfänger hat Anspruch auf Kostenerstattung für Brillenreparatur (01.11.2017)
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass das Jobcenter die Kosten für die Reparatur der Brille eines Empfängers von Arbeitslosengeld II übernehmen muss.(BSG, Urteil vom 25.10.2017 – B 14 AS 4/17 R)