Hartz IV: Jobcenter muss Kosten für Skiausrüstung eines Schülers für eine Klassenfahrt nicht übernehmen (30.01.2015)

Das Sozialgericht Berlin hat im Eilverfahren entschieden, dass ein 14jähriger Hartz IV-Empfänger, der mit seiner Schulklasse eine Skireise nach Südtirol unternimmt, keinen Anspruch gegen das Jobcenter auf Kostenübernahme für eine Skiausrüstung hat.(SG Berlin, Beschluss vom 13.01.2015 – S 191 AS 115/15 ER)