Hartz IV: Jobcenter muss nicht für künstliche Befruchtung zahlen (22.09.2015)
Das Jobcenter ist nicht verpflichtet, einem Ehepaar, das Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes („Hartz IV“) bezieht, ein Darlehen für die Kosten einer künstlichen Befruchtung zu gewähren. Der Kostenanteil, den die Krankenkasse nicht übernimmt, muss vielmehr aus eigenen Mitteln, zum Beispiel durch Ansparen, aufgebracht werden. Dies entschied das Sozialgericht Berlin.(SG Berlin, Gerichtsbescheid vom 14.09.2015 – S 127 AS 32141/12)