Hartz IV: Kein Anspruch auf Kostenübernahme für Entsorgung von eingelagertem Hausrat (17.08.2015)
Ein Leistungsempfänger hat keinen Anspruch auf Übernahme der Kosten für die Entsorgung von eingelagertem vormaligem Inventar.(SG Stuttgart, Urteil vom 10.06.2015 – S 3 AS 3220/14)